Tobias Günther
gesetzlicher Betreuer seit 2019
Coaching als Honorarlehrer
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Betreuungsbüro Günther
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Gesetzliche Betreuung
Ungefähr 1,3 Millionen Menschen stehen derzeit laut Angaben des Bundesverbands der BerufsbetreuerInnen unter gesetzlicher Betreuung.
Mehr als die Hälfte der Betreuungen leisten Angehörige und/oder Bekannte und sozial engagierte Menschen aus dem Umfeld der zu Betreuenden. Sollten sich keine Angehörige finden,
die diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen könnten, werden vom zuständigen Amtsgericht
Berufsbetreuer beauftragt. Dies sind meist SozialarbeiterInnen, Anwälte oder PädagogenInnen. Hilfsbedürftige Personen erhalten damit Unterstützung in den Bereichen, in denen sie ihre Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen können.
BetreuerInnen werden durch das Gericht kontrolliert. Bei der Auswahl der Betreuerin, des Betreuers
hat das Gericht die Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen. Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft.
Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen.
Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.
Betreuungen werden entweder von ehrenamtlichen BetreuerInnen, BerufsbetreuerInnen, VereinsbetreuerInnen oder BehördenbetreuerInnen durchgeführt werden.
Unterschiede ergeben sich dabei nur im organsiatorischen Aufbau. So führen BehördenbetreuerInnen Betreuungen ebenfalls als Teil ihrer Berufstätigkeit, aber als Arbeitnehmer bzw. bei den Betreuungsbehörden bisweilen auch Beamte.
Um als Vereinsbetreuer bestellt werden zu können, bedarf der Betreuungsverein einer behördlichen Anerkennung (§ 1908 f BGB).
Innerhalb der gestzlichen Betreuungen stehen die schwierigen Lebenslagen der betreuten Menschen im Vordergrund. BetreuerInnen, die diese Menschen unterstützen, sollten ein hohes Maß an Professionalität vorweisen. Schließlich arbeiten sie
auch mit Menschen, die unter psychischen Krankheiten sowie Suchterkrankungen leiden.