Ablauf einer rechtlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung verläuft in mehreren geordneten Schritten – vom Antrag bis zur regelmäßigen Überprüfung durch das Betreuungsgericht.
1. Antrag auf Betreuung
Ein Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder durch Dritte (z. B. Angehörige, Ärzte, Behörden) beim Betreuungsgericht gestellt werden.
2. Sachverständigengutachten
Ein ärztliches Gutachten stellt fest, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.
3. Anhörung und Entscheidung
Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an und entscheidet dann über die Einrichtung der Betreuung und die Aufgabenkreise.
4. Bestellung der Betreuung
Das Gericht ernennt eine geeignete Betreuungsperson – ggf. gemäß einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
5. Beginn und Kontrolle
Die Betreuung beginnt mit der gerichtlichen Entscheidung. Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig den Verlauf und die Erforderlichkeit der Betreuung.
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