Betreuungsbüro Günther

Ablauf einer rechtlichen Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung verläuft in mehreren geordneten Schritten – vom Antrag bis zur regelmäßigen Überprüfung durch das Betreuungsgericht.

1. Antrag auf Betreuung

Ein Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder durch Dritte (z. B. Angehörige, Ärzte, Behörden) beim Betreuungsgericht gestellt werden.

2. Sachverständigengutachten

Ein ärztliches Gutachten stellt fest, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

3. Anhörung und Entscheidung

Das Gericht hört die betroffene Person persönlich an und entscheidet dann über die Einrichtung der Betreuung und die Aufgabenkreise.

4. Bestellung der Betreuung

Das Gericht ernennt eine geeignete Betreuungsperson – ggf. gemäß einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

5. Beginn und Kontrolle

Die Betreuung beginnt mit der gerichtlichen Entscheidung. Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig den Verlauf und die Erforderlichkeit der Betreuung.

Unterstützung

Ich begleite Betroffene, Angehörige und Institutionen professionell durch alle Phasen des Betreuungsverfahrens – mit Erfahrung, Empathie und rechtlicher Sicherheit.