Gesetzliche Betreuung: Was Sie wissen sollten
Die gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein erwachsener Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt dann eine rechtliche Betreuung.
Für wen wird eine Betreuung eingerichtet?
- Menschen mit Demenz oder altersbedingten Abbau
- Menschen mit psychische Erkrankungen
- Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
- Menschen mit Suchterkrankungen
Die Betreuung wird nur für Bereiche eingerichtet, in denen Unterstützung notwendig ist.
Typische Aufgabenkreise
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördengänge
- Post- und Fernmeldeverkehr
Wer wird Betreuer*in?
Das Gericht kann Angehörige, ehrenamtliche oder berufliche Betreuer*innen bestellen. Wünsche der betroffenen Person werden soweit möglich berücksichtigt.
Rechte der betreuten Person
Die betreute Person bleibt rechtlich eigenständig, solange kein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Qualitätsstandards
Ich orientiere mich an den Standards des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) und bin Mitglied im BdB.