Betreuungsbüro Günther

Gesetzliche Betreuung: Was Sie wissen sollten

Die gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein erwachsener Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt dann eine rechtliche Betreuung.

Für wen wird eine Betreuung eingerichtet?

Die Betreuung wird nur für Bereiche eingerichtet, in denen Unterstützung notwendig ist.

Typische Aufgabenkreise

Wer wird Betreuer*in?

Das Gericht kann Angehörige, ehrenamtliche oder berufliche Betreuer*innen bestellen. Wünsche der betroffenen Person werden soweit möglich berücksichtigt.

Rechte der betreuten Person

Die betreute Person bleibt rechtlich eigenständig, solange kein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Qualitätsstandards

Ich orientiere mich an den Standards des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) und bin Mitglied im BdB.

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