Betreuungsbüro Günther

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich bestimmen, wer im Falle einer späteren Betreuung durch das Gericht als Ihre rechtliche Vertretung eingesetzt werden soll – oder wer keinesfalls bestellt werden soll.

Inhalte einer Betreuungsverfügung

Form und Gültigkeit

Die Verfügung sollte schriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Eine notarielle Beglaubigung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Aufbewahrung und Registrierung

Bewahren Sie Ihre Betreuungsverfügung an einem leicht auffindbaren Ort auf. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister.

Wir helfen Ihnen gerne

Als erfahrenes Betreuungsbüro unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung – individuell, vertraulich und rechtssicher.