Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich bestimmen, wer im Falle einer späteren Betreuung durch das Gericht als Ihre rechtliche Vertretung eingesetzt werden soll – oder wer keinesfalls bestellt werden soll.
Inhalte einer Betreuungsverfügung
- Wunschperson für die Betreuung
- Ausschluss bestimmter Personen
- Hinweise zur Lebensführung, Wohnort oder medizinischen Versorgung
Form und Gültigkeit
Die Verfügung sollte schriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Eine notarielle Beglaubigung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Aufbewahrung und Registrierung
Bewahren Sie Ihre Betreuungsverfügung an einem leicht auffindbaren Ort auf. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister.
Wir helfen Ihnen gerne
Als erfahrenes Betreuungsbüro unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung – individuell, vertraulich und rechtssicher.